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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) · WCAG 2.1 Level AA

Propertis strebt an, seine Webanwendung gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung gilt für die unter propertis.app erreichbare Webanwendung.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantisches HTML mit korrekten Überschriften-Hierarchien
  • Skip-to-Content Link für direkte Keyboard-Navigation zum Hauptinhalt
  • Responsive Design für alle Bildschirmgrößen und Zoomstufen
  • Dark Mode und Light Mode mit ausreichendem Farbkontrast
  • Fokus-Indikatoren für Tastaturnutzer

Bekannte Einschränkungen

Folgende Bereiche sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Grundriss-Editor (Canvas-basiert): Eingeschränkt für Screenreader-Nutzer. Alternative: Raum-Informationen sind als Textliste verfügbar.
  • Kartenansicht (Leaflet): Nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Alternative: Adressdaten sind als Text zugänglich.
  • Komplexe Datentabellen: Möglicherweise nicht vollständig für assistive Technologien optimiert.
  • Diagramme (Recharts): Visuelle Darstellungen ohne vollständige Textäquivalente. Die zugrundeliegenden Daten sind in Tabellenform verfügbar.
  • Formularfelder: nicht durchgängig mit programmatisch verknüpften Labels.
  • Icon-Schaltflächen: teilweise ohne Textalternative (z. B. Aktions-Buttons in Objekt-Listen).
  • Dialoge: Fokus-Verwaltung nicht durchgängig umgesetzt.

Konformitätsstatus

Diese Webanwendung ist teilweise konform mit BITV 2.0 / EN 301 549 (entspricht WCAG 2.1 Level AA). „Teilweise konform“ bedeutet, dass einzelne Anforderungen aus den oben genannten Gründen noch nicht vollständig erfüllt sind.

Bewertungsverfahren: Selbstbewertung, unterstützt durch automatisierte Prüfungen (axe) im Entwicklungsprozess.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren bei der Nutzung von Propertis feststellen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

E-Mail: barrierefreiheit@propertis.app

Wir bemühen uns, gemeldete Probleme zeitnah zu beheben und unsere Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie nach einer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle Ihres Bundeslandes wenden.

Stand: August 2026