Nebenkostenabrechnung erstellen — Schritt für Schritt
Was muss in die Nebenkostenabrechnung? Welche Fristen gelten? Und wie vermeidest du die häufigsten Fehler? Ein praxisnaher Leitfaden für Vermieter.
Warum die Nebenkostenabrechnung so wichtig ist
Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist für Vermieter Pflicht — und gleichzeitig eine der häufigsten Fehlerquellen im Mietverhältnis. Laut dem Deutschen Mieterbund ist jede zweite Abrechnung fehlerhaft. Das muss nicht sein.
Was gehört in die Nebenkostenabrechnung?
Gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen nur umlagefähige Kosten abgerechnet werden:
- Grundsteuer — wird von der Gemeinde erhoben
- Wasserversorgung — Frischwasser und Abwasser
- Heizkosten — Brennstoff, Wartung, Schornsteinfeger
- Warmwasser — falls zentral erzeugt
- Aufzug — Betrieb, Wartung, TÜV
- Straßenreinigung & Müllabfuhr
- Gebäudereinigung & Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung (Allgemeinflächen)
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschaftsantenne / Kabel
- Sonstige Betriebskosten (im Mietvertrag vereinbart)
Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen und Rücklagen.
Welche Fristen gelten?
- Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen (§ 556 Abs. 3 BGB)
- Verpasst der Vermieter die Frist, kann er keine Nachzahlung mehr verlangen — Guthaben muss er trotzdem auszahlen
- Der Mieter hat 12 Monate Zeit, Widerspruch einzulegen
Umlageschlüssel — so verteilst du die Kosten
Es gibt verschiedene Verteilerschlüssel:
- Nach Wohnfläche — der häufigste Schlüssel
- Nach Personenzahl — bei verbrauchsabhängigen Kosten sinnvoll
- Nach Verbrauch — bei Heizung und Wasser (teilweise Pflicht)
- Nach Einheiten — jede Einheit zahlt gleich viel
Wichtig: Heizkosten müssen zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden (Heizkostenverordnung).
Die 5 häufigsten Fehler
- Frist verpasst — 12-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist
- Nicht umlagefähige Kosten — Verwaltung oder Reparaturen eingerechnet
- Falscher Verteilerschlüssel — muss zum Mietvertrag passen
- Fehlende Belege — Mieter hat Einsichtsrecht
- Rechenfehler — passiert bei manueller Berechnung schnell
So geht es einfacher
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