Eigenbedarfskuendigung
Die Eigenbedarfskuendigung ist ein gesetzlich anerkannter Kuendigungsgrund, der es dem Vermieter ermoeglicht, das Mietverhaeltnis zu beenden, wenn er die Wohnung fuer sich selbst, Familienangehoerige oder Angehoerige seines Haushalts benoetigt. Die Rechtsgrundlage ist ss 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Der Vermieter muss den Eigenbedarf im Kuendigungsschreiben konkret begruenden: Er muss die Person benennen, fuer die die Wohnung benoetigt wird, und die Gruende darlegen. Zum berechtigten Personenkreis gehoeren Eltern, Kinder, Geschwister, Enkel, Grosseltern sowie Pflegepersonal, das im Haushalt lebt. Die Kuendigungsfristen richten sich nach der Mietdauer (ss 573c BGB) und betragen drei, sechs oder neun Monate.
Der Mieter kann der Kuendigung widersprechen, wenn der Auszug eine unzumutbare Haerte darstellen wuerde (ss 574 BGB), etwa bei hohem Alter, Krankheit oder Schwangerschaft. Vorgetaeuschter Eigenbedarf ist rechtswidrig und kann zu Schadensersatzanspruechen des Mieters fuehren. Gerichte pruefen streng, ob der Eigenbedarf tatsaechlich besteht und ernsthaft verfolgt wird. Nach der Kuendigung muss der Vermieter die Wohnung fuer eine angemessene Dauer tatsaechlich nutzen.
Der Vermieter muss den Eigenbedarf im Kuendigungsschreiben konkret begruenden: Er muss die Person benennen, fuer die die Wohnung benoetigt wird, und die Gruende darlegen. Zum berechtigten Personenkreis gehoeren Eltern, Kinder, Geschwister, Enkel, Grosseltern sowie Pflegepersonal, das im Haushalt lebt. Die Kuendigungsfristen richten sich nach der Mietdauer (ss 573c BGB) und betragen drei, sechs oder neun Monate.
Der Mieter kann der Kuendigung widersprechen, wenn der Auszug eine unzumutbare Haerte darstellen wuerde (ss 574 BGB), etwa bei hohem Alter, Krankheit oder Schwangerschaft. Vorgetaeuschter Eigenbedarf ist rechtswidrig und kann zu Schadensersatzanspruechen des Mieters fuehren. Gerichte pruefen streng, ob der Eigenbedarf tatsaechlich besteht und ernsthaft verfolgt wird. Nach der Kuendigung muss der Vermieter die Wohnung fuer eine angemessene Dauer tatsaechlich nutzen.
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