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Mietvertrag

Der Mietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache waehrend der Mietzeit zu gewaehren, und der Mieter sich zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den ss 535 bis ss 580a BGB.

Bei Wohnraummietvertraegen gelten besondere Schutzvorschriften zugunsten des Mieters. Dazu zaehlen Regelungen zur
Kuendigungsfrist (ss 573c BGB), zum Kuendigungsschutz (ss 573 BGB), zur Mietpreisbremse (ss 556d BGB) und zur Begrenzung von Miethoehen. Der Vertrag kann befristet oder unbefristet geschlossen werden, wobei eine Befristung nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes zulaessig ist (ss 575 BGB).

Wesentliche Bestandteile eines Mietvertrags sind die Bezeichnung der Mietparteien, die genaue Beschreibung der Mietsache, die Hoehe der Miete einschliesslich Betriebskostenvorauszahlung, die Kaution sowie Regelungen zur Schoenheitsreparatur. Zusaetzlich werden haeufig Hausordnung, Tierhaltung und Untervermietung geregelt. Ein gut strukturierter Mietvertrag schuetzt beide Parteien und minimiert Streitpotenzial.

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