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Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung) ist die jaehrliche Aufstellung aller umlagefaehigen Betriebskosten, die der Vermieter gegenueber dem Mieter abrechnet. Rechtsgrundlage ist ss 556 Abs. 3 BGB. Die Abrechnung muss spätestens zwoelf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen — andernfalls kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen.

Eine ordnungsgemaesse Abrechnung muss folgende Mindestangaben enthalten: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erlaeuterung des Verteilerschluessels, die Berechnung des Mieteranteils sowie den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Gaengige Verteilerschluessel sind Wohnflaeche, Personenzahl, Verbrauch oder Einheiten. Die zulässigen Kostenarten ergeben sich aus der
Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Mieter haben das Recht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen (ss 259 BGB). Einwendungen gegen die Abrechnung muessen innerhalb von zwoelf Monaten nach Zugang erhoben werden (ss 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Haeufige Fehlerquellen sind falsche Verteilerschluessel, nicht umlagefaehige Positionen oder die Ueberschreitung der Abrechnungsfrist. Mit digitalen Tools laesst sich der gesamte Prozess von der Belegerfassung bis zum Versand deutlich vereinfachen.

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