Kuendigungsfrist
Die Kuendigungsfrist bestimmt den Zeitraum zwischen dem Zugang der Kuendigung und dem Ende des Mietverhaeltnisses. Fuer Wohnraummietverhaeltnisse regelt ss 573c BGB die gesetzlichen Fristen. Der Mieter kann immer mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kuendigen — unabhaengig von der Mietdauer.
Fuer den Vermieter staffelt sich die Kuendigungsfrist je nach Dauer des Mietverhaeltnisses: Bei einer Mietdauer bis zu fuenf Jahren betraegt sie drei Monate, nach fuenf Jahren sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate (ss 573c Abs. 1 BGB). Diese Fristen sind Mindestfristen und koennen vertraglich nicht zum Nachteil des Mieters verkuerzt werden. Eine Verlaengerung zugunsten des Mieters ist jedoch zulaessig.
Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen (ss 568 BGB) und dem anderen Vertragspartner spaetestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, um zum Ende des uebernachsten Monats wirksam zu werden. Der Vermieter benoetigt zusaetzlich einen gesetzlich anerkannten Kuendigungsgrund (ss 573 BGB), etwa Eigenbedarf, Vertragsverletzungen oder wirtschaftliche Verwertung. In Haertefaellen kann der Mieter der Kuendigung widersprechen (ss 574 BGB).
Fuer den Vermieter staffelt sich die Kuendigungsfrist je nach Dauer des Mietverhaeltnisses: Bei einer Mietdauer bis zu fuenf Jahren betraegt sie drei Monate, nach fuenf Jahren sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate (ss 573c Abs. 1 BGB). Diese Fristen sind Mindestfristen und koennen vertraglich nicht zum Nachteil des Mieters verkuerzt werden. Eine Verlaengerung zugunsten des Mieters ist jedoch zulaessig.
Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen (ss 568 BGB) und dem anderen Vertragspartner spaetestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, um zum Ende des uebernachsten Monats wirksam zu werden. Der Vermieter benoetigt zusaetzlich einen gesetzlich anerkannten Kuendigungsgrund (ss 573 BGB), etwa Eigenbedarf, Vertragsverletzungen oder wirtschaftliche Verwertung. In Haertefaellen kann der Mieter der Kuendigung widersprechen (ss 574 BGB).
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