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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualitaet eines Gebaeudes bewertet und in Energieeffizienzklassen (A+ bis H) einordnet. Die Rechtsgrundlage bildet das Gebaeudeenergiegesetz (GEG, ehemals EnEV). Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss der Eigentuemer dem Interessenten unaufgefordert einen gueltigen Energieausweis vorlegen (ss 80 GEG).

Es gibt zwei Varianten: Den
Bedarfsausweis, der den Energiebedarf auf Basis der Gebaeudehuelle und Anlagentechnik rechnerisch ermittelt, und den Verbrauchsausweis, der auf den tatsaechlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre basiert. Fuer Wohngebaeude mit weniger als fuenf Wohnungen, die vor 1977 errichtet wurden und nicht energetisch saniert sind, ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Der Energieausweis ist zehn Jahre gueltig und muss von einem qualifizierten Aussteller (Ingenieur, Architekt, zertifizierter Energieberater) erstellt werden. In Immobilienanzeigen muessen die Energiekennwerte angegeben werden (ss 87 GEG). Verstoesse gegen die Vorlagepflicht koennen mit Bussgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Der Energieausweis ist ein wichtiger Faktor bei der Immobilienbewertung und gibt Hinweise auf moeglichen Sanierungsbedarf.

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