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Sonderumlage

Die Sonderumlage ist eine einmalige oder zeitlich begrenzte Sonderzahlung, die von den Eigentuemern einer Wohnungseigentuemergemeinschaft (WEG) erhoben wird, wenn die vorhandene Ruecklage fuer eine notwendige Massnahme nicht ausreicht. Die Beschlussfassung erfolgt in der Eigentuemerversammlung mit einfacher Mehrheit.

Typische Anlaesse fuer eine Sonderumlage sind groessere Instandhaltungs- oder Sanierungsmassnahmen wie Dachsanierung, Fassadendaemmung, Heizungserneuerung oder Aufzugmodernisierung. Auch unvorhergesehene Schaeden (z.B. Wasserrohrbruch) oder Gerichtskosten koennen eine Sonderumlage ausloesen. Die Verteilung erfolgt in der Regel nach Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaftsordnung keine abweichende Regelung vorsieht.


Fuer Kaeufer einer Eigentumswohnung ist es wichtig, vor dem Kauf die Beschlusssammlung und die Protokolle der Eigentuemerversammlungen zu pruefen. Bereits beschlossene Sonderumlagen gehen auf den Kaeufer ueber, wenn sie zum Zeitpunkt des Eigentumsuebergangs noch nicht vollstaendig gezahlt sind. Eine solide
Erhaltungsruecklage und ein realistischer Wirtschaftsplan minimieren das Risiko ueberraschender Sonderumlagen. Vermieter koennen Sonderumlagen nicht direkt auf Mieter umlegen.

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