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Wohnungseigentuemergemeinschaft (WEG)

Die Wohnungseigentuemergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Eigentuemer von Sondereigentum innerhalb einer Wohnanlage. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das 2020 durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) umfassend reformiert wurde. Jeder Eigentuemer besitzt Sondereigentum (z.B. seine Wohnung) und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus, Dach, Fassade).

Die WEG ist eine rechtsfaehige Gemeinschaft (ss 9a WEG) und wird durch einen Verwalter vertreten. Entscheidungen werden in der
Eigentuemerversammlung mit Stimmenmehrheit getroffen. Das WEMoG 2020 hat die Beschlusskompetenz deutlich erweitert: Bauliche Veraenderungen koennen nun mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (ss 20 WEG). Privilegierte Massnahmen wie Barrierefreiheit, Ladeinfrastruktur und Glasfaser koennen sogar von einzelnen Eigentuemern verlangt werden.

Die laufende Verwaltung umfasst die Erstellung des
Wirtschaftsplans, die Verwaltung des Hausgeldes, die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums und die Durchfuehrung von Eigentuemerversammlungen. Bei groesseren Gemeinschaften ist ein professioneller Verwalter Standard. Die WEG kann eine Sonderumlage beschliessen, wenn die Ruecklage fuer notwendige Massnahmen nicht ausreicht.

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